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Ersparnis bis zu 300,00€ im Jahr möglich.
 
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Allgemeine Info´s:


Am 30. November des Jahres ist der Stichtag für den Wechsel von Kfz-Versicherungen.
 
Mit Einhaltung der verpflichtenden einmonatigen Kündigungsfrist muss die Kfz-Haftpflichtversicherung spätestens zum 30. November gekündigt werden, damit der Wechsel zum Jahresende möglich ist.
 

 
letzte Änderung: 28.09.2016